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   BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81   

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BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81 (https://dejure.org/1981,977)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81 (https://dejure.org/1981,977)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1981 - AnwSt (R) 20/81 (https://dejure.org/1981,977)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils des Ehrengerichtshofes im Revisionsverfahren - Verstoß gegen die Pflichten eines Rechtsanwalts - Eigenmächtiges Fernbleiben des Pflichtverteidigers bei der Hauptverhandlung - Sitzungspolizeiliche Maßnahme der Kontrolle der Kleider und mitgeführten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Ehrengerichtsverfahren - Teilfreispruch - Aufhebung durch Revisionsgericht - Teilweise Aufhebung - Rechtsfehlerfreie Beurteilung durch das Ehrengericht - Anschuldigungspunkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAO §§ 113, 116
    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

Papierfundstellen

  • BGHZ 82, 360
  • BGHSt 30, 312
  • NJW 1982, 1404
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Durchsuchung von Besuchern

    Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81
    Sitzungspolizeiliche Verfügungen des Vorsitzenden, welche eine Durchsuchung des Verteidigers anordnen, sind deshalb zulässig, wenn der Vorsitzende durch sie ohne Willkür einer Gefahr für die Ordnung der Sitzung vorbeugen will (BVerfGE 48, 118, 122 ff).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem dem Rechtsanwalt vor dem 20. März 1978 zugegangenen Beschluß vom 6. März 1978 - 2 BvR 202/78 - seinen Antrag abgelehnt, die hier infrage stehende sitzungspolizeiliche Verfügung des Vorsitzenden bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde auszusetzen, und ausgeführt, dem Beschwerdeführer erwachse kein schwerer Nachteil, wenn es bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde bei der angegriffenen Verfügung verbleibe.

    Bei dieser Sachlage ist es unerheblich, daß die in BVerfGE 48, 118 abgedruckte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welche die Verfassungsmäßigkeit der sitzungspolizeilichen Verfügung bejahte, erst am 7. April 1978 - also nach dem hier infrage stehenden Vorfall - ergangen ist.

  • BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80

    Verteidigerhandeln und Standesrecht; Verlesen einer Erklärung im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81
    Die unbeschränkt eingelegte Revision berechtigt und verpflichtet den Senat vielmehr, das gesamte Urteil im Rahmen der Revisionsbegründung zu überprüfen (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 14/80 = Strafverteidiger 1981, 133).

    Der Tatrichter hat zutreffend die Auffassung vertreten, daß es in der Regel standeswidrig ist, wenn ein vom Vorsitzenden bestellter Verteidiger in einem Fall notwendiger Verteidigung - wie hier im erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO) - eigenmächtig der Hauptverhandlung fernbleibt und so deren Unterbrechung erzwingt [BGH, Urteil vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 14/80 = Strafverteidiger 1981, 133].

    Sie sind als "letzter Ausweg" in dem Bereich zu suchen, in dem die Rechtsprechung eine Schuld des Verteidigers im Sinne des § 145 Abs. 4 StPO verneint, weil er die weitere Mitwirkung am Verfahren aus triftigem Grund abgelehnt hat (BGH Strafverteidiger 1981, 133, 135).

  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81
    Der Umstand, daß das ehrengerichtliche Verfahren einen Teilfreispruch nicht kennt (BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]), führt nicht dazu, daß das Revisionsgericht das Urteil eines Ehrengerichtshofs, das hinsichtlich eines Anschuldigungspunktes der Aufhebung unterliegt, immer auch hinsichtlich anderer Anschuldigungspunkte aufheben muß, die der Ehrengerichtshof rechtsfehlerfrei als nicht für eine Verurteilung ausreichend beurteilt hat.

    Einen Teilfreispruch kennt das ehrengerichtliche Verfahren deshalb nicht (BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]).

  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

    Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81
    Im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt darf der Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGHSt 29, 124, 129) [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79].
  • BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70

    Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81
    So ist Gegenstand der Urteilsfindung nur der Sachverhalt, der einem Rechtsanwalt im Eröffnungsbeschluß in Verbindung mit der Anschuldigungsschrift vorgeworfen wird (BGHSt 24, 81).
  • BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62

    Entfernung aus dem Notaramt auf Zeit. Pflichtverletzungen vor früherem

    Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81
    Die Rechtskraft eines im ehrengerichtlichen Verfahren ergangenen Urteils hindert grundsätzlich nicht, den Täter wegen einer vor dem Urteil begangenen Pflichtverletzung in einem neuen Verfahren zu verfolgen und zu bestrafen (BGHSt 19, 90, 93) [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62].
  • AGH Hamburg, 16.02.2009 - I EVY 6/08

    Verhängung eines Verweises gegen einen Rechtsanwalt aufgrund einer schuldhaften

    Diese unerwünschte Konsequenz hat die Rspr. jedoch nicht ziehen wollen und insoweit wieder auf einen prozessualen Tatbegriff abgestellt (BGHSt 19, 90, 93; 30, 312, 313).

    So sind bei Annahme einer einheitlichen Pflichtverletzung bei einer Anfechtung des Urteiles durch den Betroffenen auch die Vorwürfe mit zu untersuchen, gegen die sich die Berufung nicht wendet (BGHSt 38, 138, 143), während für das Revisionsverfahren wiederum eine Einschränkung gemacht wird: Die Aufhebung hinsichtlich eines Anschuldigungspunktes durch das Revisionsgericht soll nicht dazu führen, dass die angefochtene Entscheidung auch hinsichtlich weiterer Anschuldigungspunkte aufzuheben sei (BGHSt 30, 312, 313).

  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    In diesen Fällen ist dann von einer Aufhebung des freisprechenden Erkenntnisses der Vorinstanz nur die den Berufsangehörigen vorgeworfene Pflichtverletzung erfasst, die von dem Rechtsfehler betroffen ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1981 - AnwSt (R) 20/81, BGHSt 30, 312; Jähnke aaO S. 947).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Das kann nicht Sinn der Neuregelung in § 154 a StPO sein (vgl. BGHSt 21, 326, 329 [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67]; und auch BGHSt 30, 312 f [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81] sowie Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. Rdn. 25 zu § 154 a StPO).
  • OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 151/94

    Versagen der Baugenehmigung als ordnungsbehördliche Maßnahme - Entschädigung,

    Allerdings hat er die Zuständigkeitsfrage in einem Fall, in dem sie von der Vorinstanz ausdrücklich aufgeworfen worden war, unentschieden gelassen (BGHZ 82, 360, 365).

    Für das Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts hat er dem Landesgesetzgeber die Befugnis, Entschädigungsregelungen zu treffen, als Annexkompetenz zur Sachkompetenz zugebilligt (BGHZ 72, 273, 277; 82, 360, 364).

  • BGH, 13.02.1984 - AnwSt (R) 12/83

    Rechtsmittel

    Ein einheitlicher Verfahrensgegenstand, der im ehrengerichtlichen Verfahren auch durch die einheitliche Untersuchung verschiedener Anschuldigungspunkte entsteht (vgl. BGHSt 16, 237, 240 f [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 86 [BGH 25.01.1971 - AnwSt R 7/70]; 27, 305, 306 f [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77]; 29, 124, 129 [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]; 30, 312 f [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81]), wurde erst durch die Verbindung beider Berufungsverfahren am 5. Juli 1983 geschaffen.

    Da die Staatsanwaltschaft den rechtsfehlerfrei von der Ahndung ausgenommenen Fall 3 (Komplex Dr. Br./H.) nicht angreift, kann es insoweit nach den Grundsätzen BGHSt 30, 312 [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81] bei dem Urteil bleiben.

  • BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87

    Gebot der Sachlichkeit

    Das ehrengerichtliche Verfahren kennt grundsätzlich keine Unterscheidung in "selbständige Handlungen", und zwar auch dann nicht, wenn die dem Betroffenen zur Last gelegten Anschuldigungspunkte - wie hier - für sich selbst geprüft und beurteilt werden können und mehrere "Taten" im Sinne des § 264 StPO betreffen (BGHSt 30, 312, 313) [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81].
  • BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84

    Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung nicht von dem in BGHSt 30, 312 ff veröffentlichten Urteil ab.
  • BGH, 17.03.2020 - AnwSt (B) 2/20

    Ausdrückliche Bezeichnung der grundsätzlichen Rechtsfrage in der

    Die in der Beschwerdeschrift genannte Rechtsfrage, ob das eigenmächtige Verlassen der Hauptverhandlung durch einen zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt im Fall notwendiger Verteidigung zur Erzwingung einer Aussetzung der Hauptverhandlung standeswidrig ist und - bejahendenfalls - unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen hiervon anzunehmen sind, ist höchstrichterlich bereits grundsätzlich geklärt (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 14/80, Strafverteidiger 1981, 133, 135; Urteil vom 14. Dezember 1981 - AnwSt (R) 20/81, NJW 1982, 1404, 1405 [insoweit in BGHSt 30, 312 nicht abgedruckt]; Beschluss vom 3. Mai 2019 - AK 15/19, StB 9/19, NStZ-RR 2019, 283, 284 unter Verweis auf AGH Hamm, NJW-RR 2006, 1491, 1492).
  • BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84

    Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift

    Wie das Disziplinarrecht und das ehrengerichtliche Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (dazu BGHSt 30, 312, 313 [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81]; Glanzmann, Berufsrecht beim Bundesgerichtshof, in: 25 Jahre Bundesgerichtshof, 1975, S. 185) kennt auch die Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater und Steuerbevollmächtigten keine Unterteilung des Sachverhalts in "selbständige Handlungen", und zwar auch dann nicht, wenn mehrere dem Betroffenen zur Last gelegte Anschuldigungspunkte für sich selbst geprüft und rechtlich gewürdigt werden können und mehrere "Taten" im Sinne des § 264 StPO betreffen (BGHSt 29, 124, 125 [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]; stRspr.).
  • BGH, 23.02.1987 - AnwSt (R) 24/86

    Erfolgshonorar - Verabredung - Mehrerlös - Immobielienverkauf

    Eine unbeschränkt eingelegte Revision berechtigt und verpflichtet den Senat deshalb, das gesamte Urteil im Rahmen der Revisionsbegründung zu überprüfen (BGH StV 1981, 133; vgl. auch BGHSt 30, 312).
  • AGH Bayern, 19.07.2005 - BayAGH II - 3/05
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